Ein Jahr nach Ausbruch der Krise gibt es also eine Homeoffice-Regelung. Die Junge Wirtschaft hat sie sich angesehen. Außerdem: Lifehacks für die „Remote Work“!

Nun gibt es sie also: die sogenannte Homeoffice-Regelung neu. Sie definiert, dass die Arbeit von zuhause weiterhin Vereinbarungssache ist (am besten schriftlich) und damit freiwillig erfolgen soll.* Diese Vereinbarung kann für alle oder auch einzelne Arbeitstage getroffen werden und mit einer Frist von einem Monat beiderseits bei wichtigen Gründen widerrufen werden. Die Sozialpartner und die Industriellenvereinigung werden noch eine Mustervereinbarung zur Verfügung stellen.

Auch im Homeoffice gelten alle Bestimmungen des Arbeitszeit- und des Arbeitsruhegesetzes – darauf haben sich Sozialpartner, Industriellenvereinigung und Regierung geeinigt. Und die Dienstnehmerhaftpflicht sieht vor, dass Schäden an den bereitgestellten Arbeitsmitteln auch dann dem Arbeitnehmer zuzurechnen sind, wenn sie vom Haustier oder Angehörigen des Haushalts verursacht wurden. Der Unfallschutz gilt auch im Homeoffice sowie bei Unfällen unterwegs, also etwa am Weg zum Arbeitsplatz oder zum Arzt.

Arbeitsmittel und Absetzbarkeit

Notwendige digitale Arbeitsmittel sowie die Datenverbindung kann der Arbeitgeber entweder zur Verfügung stellen oder aber die Arbeitsmittel der Mitarbeiter pauschal abgelten – in beiden Fällen ist dies pro Jahr bis 300 Euro steuerfrei. Arbeitnehmer können bei der Arbeitnehmerveranlagung z.B. für ergonomische Ausstattung jährlich bis zu 300 Euro geltend machen – das gilt auch für Teilbeträge, die vom Arbeitgeber nicht ausgeschöpft wurden. Diese Regelung gilt bis Ende 2023.

Das sind also die wichtigsten Bestimmungen. Und so sehr die Junge Wirtschaft Wien diese Einigung auch begrüßt: Je länger Homeoffice nun also bereits ein Massenphänomen ist, desto belastender kann es auch sein. Auf die Umsetzung kommt es also nach wie vor an! Und da haben wir ein paar Tipps für euch.

Telearbeit will gelernt sein

Remote Work, also das vom Firmensitz ungebundene Arbeiten, gibt es nicht erst seit Corona. Ihre Anhänger wussten damit, der starren Büropräsenz zu entfliehen oder konnten Betreuungspflichten mit ihr besser nachkommen. Und nicht zuletzt die Umwelt hat auch schon bislang von weniger Berufsverkehr profitiert.

Doch wer Wohn- und Arbeitsraum nicht mehr trennt, riskiert auch eine Entgrenzung von Arbeit und Erholung. Und: Einen guten Draht zu Kunden und Mitarbeitern ohne persönlichen Kontakt zu halten, ist harte Beziehungsarbeit!

Der Architekt David Calas hat in diesem Beitrag in wenigen Schritten zusammengefasst, wie man v.a. ohne eigenes Arbeitszimmer zu mehr Komfort im Homeoffice gelangt und die Trennung von Arbeits- und Wohnbereich gelingt.

Die JWW-Lifehacks

Wer dauerhaft zuhause arbeitet, leidet eher unter Rückenschmerzen. Lifehack #1? Massagegeräte! Diese gibt es für unterschiedliche Körperstellen, etwa speziell für den Nacken.

Wenn die Internetverbindung ausfällt, kann das schnell zur Katastrophe werden. Lifehack #2 lauten daher Surfstick und Mobile Router (ein Handy-Hotspot kann schnell Unmengen an Datenvolumen verschlingen und sollte also nicht die erste Wahl sein). Einen Surfstick verbindet man einfach per USB mit dem Rechner. Der Mobile Router lässt sich unterwegs besonders gut einsetzen, da er einen Akku hat und nicht permanent am Strom hängen muss. Wenn die Internetverbindung dauerhaft Probleme macht, etwa am Stadtrand, kann ein Mobilfunkrouter die Lösung sein. Er stellt, wie der Name schon sagt, die Verbindung über den Mobilfunk her.

Der Tapetenwechsel ist momentan nicht nur wegen der Reisebeschränkungen schwer umzusetzen. Wer morgens vom Bett direkt zum Schreibtisch geht, hat im schlimmsten Fall bis zum frühen Abend nichts von der Außenwelt gesehen. Lifehack #3 ist also folgender Tipp: Macht vor und nach der Arbeit einen Spaziergang! So entsteht der Effekt, dass man nach wie vor „ins Büro“ geht bzw. nach getaner Arbeit tatsächlich nachhause kommt.

*Diese Informationen erfolgen auf Basis des Ministerratsvortrages vom 27.1.2021 – alles vorbehaltlich allfälliger Änderungen im Gesetzestext!

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