Unternehmensberaterin Claudia M. Strohmaier von CMS Consulting und Berufsgruppensprecherin der Wiener Fachgruppe Unternehmensberatung, Buchhaltung und IT (UBIT) erklärte in ihrem letzten Gastbeitrag die Wichtigkeit einer exakten Preiskalkulation. Dieses Mal geht es konkret um Dienstleistungen:
Viele meiner Klienten sind Dienstleistungsunternehmen und stellen mir immer wieder die Frage: Wie kalkuliere ich meinen Verkaufspreis und welcher Betrag ist für meine Arbeitsstunde angemessen? Um diese Frage ausreichend beantworten zu können, muss die interne Kostenstruktur des jeweiligen Unternehmens genauer betrachtet werden. Idealerweise ziehe ich dafür die Daten der vergangenen drei Jahre heran, die aus den Saldenlisten des Unternehmens gut zu entnehmen sind. Dabei sind alle Daten von Interesse, die Ausgaben bzw. Aufwand darstellen, wie beispielsweise regelmäßige Fremdleistungen, Kosten für Personalaufwand, Miete und technische Infrastruktur (z.B. Internet, Telefon,…) Hinzu kommen regelmäßige Ausgaben für beratende Tätigkeiten wie eine Unternehmens-, Rechts- und Steuerberatung. Und hier kommen wir auch zu einer wichtigen Unterscheidung: Man trennt prinzipiell Fremdleistungen und weitere Ausgabenpositionen, da Fremdleistungen regelmäßig mit dem Umsatz schwanken. Bei der Planung der Fremdleistungs-Ausgaben kann man sich gut am Prozentsatz jener Fremdleistungen der vergangenen drei Jahre im Vergleich zum Umsatz orientieren. Eine einfache Formel: Umsatz minus Fremdleistungen die Differenz bleibt vom Umsatz zur Deckung der Fixkosten übrig.
Fixkosten und Normalkosten
Typische Fixkosten sind eben Personalkosten, Miete, Internet und dergleichen und da werden die sogenannten Normalkosten für die Verkausfpreiskalkulation benötigt. Also jene Höhe der Kosten, die in einem normalen Durchschnittsjahr anfallen. Deshalb ja die letzten drei Wirtschaftsjahre herangezogen werden.
Die eigene Leistung zählt
Dann muss noch eine weitere Variable miteinkalkuliert werden: Die Abgeltung der eigenen Leistung. Diese Überlegung muss immer dann in die Kalkulation mit einbezogen werden, wenn der Unternehmer nicht im Unternehmen angestellt oder gar nicht im Unternehmen tätig ist. Grob gesagt: Wie viele Stunden arbeiten Sie in Ihrem Unternehmen und was würden Sie mit dieser Leistung in einem anderen Unternehmen verdienen? Anders herum könnte man auch die Frage stellen, was Sie einem Mitarbeiter für die gleiche Leistung bezahlen würden? Für welche Frage Sie sich auch immer entscheiden, die Antwort ist ein Betrag, der über den Umsatz verdient werden muss, er wird als „kalkulatorischer Unternehmerlohn“ bezeichnet.
Von der Zeitaufzeichnung zum Bruttoverkaufspreis
Haben Sie nun alle Kosten addiert, ergeben sich daraus die gesamten Kosten eines Wirtschaftsjahres. Und nun kommt die Frage der Fragen: In wie vielen Stunden müssen diese Fixkosten, erhöht um die Gewinnmarge, verdient werden? In die Stundenkalkulation sollte Ihre Zeitaufzeichnung einfließen, um den tatsächlichen Zeiteinsatz berücksichtigen zu können. Der Fixkostenblock plus Gewinnmarge wird letztendlich durch die Anzahl der zu leistenden Stunden dividiert et voilá: Der Mindestnettostundensatz liegt vor Ihnen. Achtung: Hier müssen Sie gegebenenfalls die Fremdleistungen für die individuelle Leistungsstunde aufschlagen. Da man üblicherweise bei Dienstleistungen von keinen Rabatten oder Skonti ausgeht, handelt es sich beim errechneten Betrag bereits um den Nettoverkaufspreis einer Leistungsstunde. Einen Rechnungsschritt sind Sie allerdings noch vom Bruttoverkaufspreis entfernt: Auf die Umsatzsteuer darf nicht vergessen werden!
Welche Schlüsselrolle die Zeitaufzeichnung für die Unternehmensführung bedeutet, werde ich Ihnen dann in der Fortsetzung mitbringen.